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   LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89   

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https://dejure.org/1989,5528
LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89 (https://dejure.org/1989,5528)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.10.1989 - 16 Sa 762/89 (https://dejure.org/1989,5528)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - 16 Sa 762/89 (https://dejure.org/1989,5528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerbegriff: Pharmaberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeit; Arbeitnehmerbegriff

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Pharma-Berater -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Ärztepropagandist, Status eines Propagandisten, Tourenplan, Vergleich der Tätigkeit von AN und freien Mitarbeitern, Tätigkeitsvergleich, Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, Schulungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 5; BGB § 611; BetrVG § 5

Papierfundstellen

  • DB 1990, 2027
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 445/74

    Arbeitnehmerstatus eines bei einer Fernsehanstalt als "freier Mitarbeiter"

    Auszug aus LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89
    Behandelt der Arbeitgeber einen mit denselben Aufgaben betrauten Kreis von Beschäftigten in wesentlichen Punkten einheitlich, so kann dies allein Grund einer einheitlichen arbeitsrechtlichen Statusbeurteilung der Beschäftigten sein (BAG vom 28.6.1973, a.a.O.; BAG vom 3.10.1975 - 5 AZR 445/74, DB 1976 S. 392 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Der Kläger ist deshalb wie ein angestellter Pharmaberater zu behandeln (vgl. BAG vom 28.6.1973 und vom 3.10.1975, a.a.O.).

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73

    Feststellen der Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89
    Die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Beschäftigungsverhältnisses ist bedeutungslos; maßgeblich für die rechtliche Einordnung sind die tatsächliche Handhabung und die Umstände des Einzelfalls (BAG vom 8.6.1967 - 5 AZR 461/66, DB 1967 S. 1374 = NJW 1967 S. 1982; BAG vom 28.6.1973 - 5 AZR 19/73, DB 1973 S. 1804 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Behandelt der Arbeitgeber einen mit denselben Aufgaben betrauten Kreis von Beschäftigten in wesentlichen Punkten einheitlich, so kann dies allein Grund einer einheitlichen arbeitsrechtlichen Statusbeurteilung der Beschäftigten sein (BAG vom 28.6.1973, a.a.O.; BAG vom 3.10.1975 - 5 AZR 445/74, DB 1976 S. 392 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89
    Die persönliche Abhängigkeit drückt sich im allgemeinen darin aus, daß der Mitarbeiter Arbeitsanweisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der geschuldeten Dienstleistung beachten muß (BAG vom 13.1.1983 - 5 AZR 149/82, DB 1983 S. 2042 = NJW 1984 S. 1985).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89
    Die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Beschäftigungsverhältnisses ist bedeutungslos; maßgeblich für die rechtliche Einordnung sind die tatsächliche Handhabung und die Umstände des Einzelfalls (BAG vom 8.6.1967 - 5 AZR 461/66, DB 1967 S. 1374 = NJW 1967 S. 1982; BAG vom 28.6.1973 - 5 AZR 19/73, DB 1973 S. 1804 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89
    Insoweit übersieht die Beklagte, daß sie auf Rechtsfolgen verweist, die sich aus ihrem Rechtsstandpunkt und der rechtlich bedeutungslosen Kennzeichnung des Beschäftigungsverhältnisses als "Dienstleistungsvertrag" ergeben (vgl. BAG vom 9.3.1977 - 5 AZR 110/76, DB 1977 S. 2460 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
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